Mehr Wind-Energie für Osterholz-Scharmbeck

Bild: B.Neuner-Krämer

Von Brigitte Neuner-Krämer.

Die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen distanziert sich ausdrücklich von der Stellungnahme der Stadt zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie durch den Landkreis. 

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre – darin sind sich alle Parteien einig, in den letzten drei Jahren ist der Ausbau und die Erzeugung regenerativer Energie stark fortgeschritten (von 40% erneuerbar erzeugtem Strom in 2021 auf 60% in 2024). Unser Ziel sind allerdings 80% bis 2030 und 100% bis 2035. 

Durch Bundes- und Landesgesetzgebung sind die Landkreise und Kommunen aufgefordert, weitere Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen und werden  durch das niedersächsische Beteiligungsgesetz auch  in die Lage versetzt, durch ihr Engagement finanziell zu profitieren. Hierbei sind die Belange der betroffenen Bürger zu schützen und die lokalen Ziele für den Energiebedarf der Gesellschaft gegeneinander abzuwägen. Dazu zählen  besonders auch die Abstände der Anlagen zur Wohnbebauung.

Der Landkreis hat in seiner Planung bereits größere Abstände über die gesetzliche im BauGB  festgelegte Regelung hinaus vorgesehen und den Mindestabstand auf 800 Meter für Siedlungsbereiche erhöht, wobei  bereits zehn Häuser als Siedlung gelten. Die Forderung von mindestens 800 Metern Mindestabstand zu jeglicher Wohnbebauung verhindert jedoch eine sinnvolle Planung der notwendigen Windenergie-Flächen. 

Die historische Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen um Osterholz-Scharmbeck hat zum Teil zu vereinzelter Wohnbebauung geführt, die eine gleichwertige Berücksichtigung schwierig macht. Wenn eine Steuerung der Windkraft-Vorrangflächen über den Flächennutzungsplan nicht gelingt,  würden Windenergieanlagen im gesamten jeweiligen Planungsraum als privilegiert zulässig gelten.  Das kann nicht im Sinne verantwortungsvoller Politik und sicher auch nicht im Sinne der Bürger der Stadt sein.

Wenn die Abstände im Außenbereich – aber auch zu Siedlungen – eine höhere Lärmbeeinflussung erwarten lassen, sollten vor allem bereits verfügbare technologische Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Geräuschminderung  ergriffen werden. Vor allem bei Siedlungen mit mehreren angrenzenden, geplanten Vorrang-Gebieten sollte dies ohnehin festgeschrieben werden.

Ein Energie-Cluster an der Langen Heide durch Kombination von Freiflächen-PV und Windkraftanlagen erscheint auf den ersten Blick plausibel. In sonnenarmen Zeiten wie Nächten, Herbst und Winter ist doch häufig mehr Wind zu erwarten, im Gegensatz dazu im Sommer bei weniger Wind tagsüber umso mehr Energieausbeute aus PV. Allerdings ist es im lokalen und überregionalen Stromnetzverbund keineswegs erforderlich, beides am identischen Ort umzusetzen. Vielmehr bieten viele Wohngebäudedächer, Gewerbeimmobilien und Parkflächen noch genügend Spielraum für den Ausbau von PV und sind in der Planung dem Ausweisen von Freiflächen-PV und einem weiteren Flächenverbrauch vorzuziehen. 

Viele Bürger würden sich gerne an regenerativer Energieerzeugung beteiligen, können dies aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht privat umsetzen. Die Gründung einer Bürger- Energiegenossenschaft unter Beteiligung der Stadtwerke nach dem Vorbild von Lilienthal und zahlreichen weiteren niedersächsischen Kommunen  könnte zusätzlichen Schwung in den Ausbau der Erneuerbaren in Osterholz-Scharmbeck bringen und noch dazu eine bessere Mitsprache und Akzeptanz für die Bevölkerung ermöglichen.

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