Zur Baumschutzsatzung der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Entwurf zur Ratssitzung am 18.03.2021
Beschlossene Änderung im BuA 09.02.2021
Die gravierendsten und damit schwerwiegendsten Änderungen /Zukunftsfolgen :
1. Sämtliche „Pioniergehölze“die in Ihrer Art auch in der Stadt und den Ortschaften prägend sind, stehen bei Inkrafttreten der Satzung nicht mehr unter Schutz.
Erle, Birke, Weiden und Pappeln können dann auch an Markanten stellen im Stadtgebiet ohne ein fachliches Gespräch seitens der Stadt mit den Eigentümern durch die Besitzer gefällt werden.
2. Jedes Grundstück mit einer Größenordnung bis zu 500 m² wird durch die Satzung von den Regeln des Baumschutzes freigestellt. Damit wird auch gleichzeitig jedem Bürger die Vorstellung vermittelt, dass Bäume in Siedlungsbereichen nicht wichtig sind!
Diese zwei Punkte allein widersprechen schon der in §1 dieser Satzung formulierten Ziele/Grundsätze: Orts und Landschaftsbild beleben und gliedern, Verbesserung der Lebensqualität und des Kleinklimas, Luftreinhaltung, Wasser im Boden speichern und Verringerung des Abflusses, Erhaltung der vielfältigen Lebensräume.
Und weiter darüber hinaus, werden die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes auf dessen Grundlage die Satzung erlassen wird, durch die Inhalte nicht getragen. Fragen der Vogelbrutstätten werden u.a. dadurch missachtet.
3. Bäume an Gräben, ein wesentlicher Landschaftsbestandteil und da wo sie noch vorhanden sind können nun verschwinden (Bäume im direkten Bereich von Gewässern II. u. III. Ordnung…..), fallen nicht unter die Satzung !
Herr Bolsonaro steht für die Freigabe zur Abholzung des Regenwaldes in Brasilien
Die Mehrheit des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck gibt nun den Bürgern unserer Stadt die Freigabe zur Freiräumung der Gärten in unserer Stadt und der Landschaft.
Die Bürger der Gartenstadt am Teufelsmoor, die Grundeigentümer auch von Flächen an Gräben /Gewässern können mit der aktuell gültigen Satzung Ausnahmen bekommen, da wo es sinnvoll und nötig ist. Die Satzung gibt die Sicherheit einer guten Beratung, eine Unterstützung bei den Anliegen durch Sachkundige Mitarbeiter*innen und dies führte auch in der Vergangenheit zu sinnvollen Entscheidungen, anstelle von vielleicht vorschnellen Entscheidungen – dies gilt auch für Bäume an Gräben, wieso soll diese Möglichkeit entfallen? Es geht nicht um Bevormundung, sondern um Unterstützung! Das sollte die Natur uns Wert sein!
Ja, wer hätte das gedacht das die Frauen und Männer des Rates, die sich für eine Baumschutzsatzung im Februar 1988 stark gemacht haben und die seit dem der Konsens zwischen Eigentümern und allen anderen Bürgen dieser Stadt im Sinne der Gartenstadt am Teufelsmoor ist, nun so zu einem Freibrief gegen den Klimaschutz und der erforderlichen Klimaanpassung verkommt.
Wir, die Grünen in Osterholz-Scharmbeck und viele Bürger mit uns sind erschrocken, entsetzt und fassungslos ob solcher völlig rückwärtsgewandten und verantwortungslosen Vorhaben.
Diese Satzung führt nicht zu einem Konsens und Frieden in dieser Stadt – sondern zu gesellschaftlichen Streit, denn die Politik entzieht sich in Ihrer Mehrheit der Verantwortung zum Ausgleich der Interessen in unserer Kernstadt und den Ortschaften beizutragen.
Lesen Sie hierzu auch im Archiv nach – Osterholzer Kreisblatt 28.08.2018- auch damals war das Entsetzen groß – es scheint schon etwas ignorant zu sein – sich mit der Klimafrage nicht auseinanderzusetzen zu wollen – 2018-2021 war ausreichend Zeit .
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