Die Unterstützung des Volksbegehrens Artenvielfalt aus den Reihen der Landwirtinnen und Landwirte freut uns ganz besonders. Die aktuelle Berichterstattung („Keiner blieb auf seiner Milch sitzen“) zeigt, dass das Volksbegehren keineswegs gegen die Landwirtschaft gerichtet ist. Es soll vielmehr den allgemeinverbindlichen Rahmen für alle schaffen, die auf und mit niedersächsischen Böden wirtschaften.
Das Volksbegehren Artenvielfalt fordet ökologischen Landbau auf 10% der Flächen bis 2025 – diese Quote ist im Landkreis Osterholz bereits heute erfüllt! https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-zeitung_artikel,-jeder-zehnte-acker-ist-ein-bioacker-_arid,1925758.html Bis 2030 fordert das Volksbegehren, mindestens 20% der landwirtschaftlich genutzten Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Der Niedersächsische Weg spricht sich für 15% aus – ein großer Unterschied! Aber ausgehend von der derzeit geringen Quote von landesweit nicht einmal fünf Prozent sind beide Ziele vielleicht ambitioniert aber aus unserer Sicht gleichermaßen erreichbar. Wir sind zuversichtlich, dass die niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirte diesen Weg auch zur Sicherung eines nachhaltigen Auskommens wählen werden.
Die Berichterstattung in der Presse hat es immer wieder verdeutlicht: Es wird in keinem der Papiere ein Zwang erhoben, einen landwirtschaftlichen Betrieb auf Bio umzustellen. Dies ist eine eigene betriebswirtschaftliche Entscheidung der Landwirtinnen und Landwirte. Wir sehen sehr genau, dass die Voraussetzungen für diesen Schritt sehr unterschiedlich sind! Was bei einem Hof eine gute bis sehr gute Perspektive und auch Erhöhung der wirtschaftlichen Sicherheit bedeutet kann schon wenige Höfe weiter absolute Utopie sein. Wir als Grüne und Unterstützerinnen des Volksbegehrens sehen sehr genau, dass dieses nicht der einzige Schritt im komplexen und komplizierten Feld der Nahrungsmittelerzeugung – und insbesondere auch der Viehzucht – ist. Darum treten wir auf allen politischen Ebenen für strukturverändernde, Transparenz schaffende und faire Bedingungen in der Landwirtschaft ein. Insbesondere auf EU-Ebene gibt es aus unserer Sicht erheblichen Handlungsbedarf. Der Blick nach Europa ist aber kein Blick weg von heimischen Feldern und Rainen. Und es bedeutet auch nicht, dass wir den Landwirtinnen und Landwirten Vorschriften machen ohne ihnen vernünftig zuzuhören.
Natürlich bleibt die Kritik nicht ungehört. Gerade für den Bereich der Milchviehhaltung ergibt sich aus Verbotszeiträumen für eine frühe Mahd die Frage, woher energiereiches Futter gewonnen werden soll. Späte Mahd bedeutet natürlich Verlust an Eiweißen im Futter, auch eine artenreiche Wiese kann hier nicht mit modernen Hochleistungsgräsern mithalten. Dies spielt auch für Biobetriebe eine erhebliche Rolle. Der steigende bzw. stabile Abnahmepreis bei Biomilch ist zwar ein gutes Zeichen, aber absolut nicht kostendeckend. Natürlich sagen diese Summen nichts über die Wirtschaftlichkeit der Milcherzeugung – in unterschiedlich großen Betrieben, unterschiedlichen Regionen, auf den verschiedensten Böden. Wir fordern hier klare Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn für das Mehr an Tierwohl, das Mehr an Arbeit etc. eines ökologisch wirtschaftenden Betriebes muss dieser auch eine angemessene Entlohnung bekommen. Dies gilt im Übrigen auch im konventionellen Bereich, in dem sehrwohl vernünftig und verantwortlich gewirtschaftet wird und wo sich aus den engen Margen erhebliche Zwänge ergeben! Darum ist das Volksbegehren Artenvielfalt wichtig, um vernünftige Rahmenbedigungen zu schaffen. Auch eine Weideprämie, für die sich die Grünen in Niedersachsen seit Langem aussprechen, würde hier gerade auch für kleinere Betriebe deutliche finanzielle Entlastung schaffen. Auf der Nachfrageseite kann durch Bio-Schul-und Kita-Verpflegung bspw. im Rahmen des Schulmilch- und Schulobstprogrammes aber auch durch kommunale Förderungen ebenso viel für regionale Erzeugerinnen und Erzeuger getan werden. Die Maßnahmen sind in jeder Hinsicht anschlussfähig.
Die Förderung des Ökolandbaus hat für uns auch etwas mit Wertschätzung für die Landwirtinnen und Landwirte zu tun. Eine vernünftige Preispolitik auf allen Ebenen, Verbraucherinnen und Verbraucher, die den erheblichen Nutzen für Mensch, Tier und Natur kennen und ein Markt, der aufnahmefähig für ökologisch erzeugte Produkte ist sind die Grundvoraussetzungen, um Betrieben die Umstellung zu ermöglichen. Dies gilt in unserem Landkreis aber auch im Umland besonders für die Milchviehhaltung. Wir wünschen uns, dass Landwirtinnen und Landwirte auch mit 100 Milchkühen oder weniger und vor allem bei kleinräumiger Bewirtschaftung der Flächen ein vernünftiges Auskommen haben. Wir sehen aber auch, dass das nicht in allen Regionen und auf allen Höfen gleichermaßen möglich ist.
Auch Düngebeschränkungen werden auf Seiten der Landwirtschaft skeptisch gesehen, zumal wenn überwiegend Grünland bewirtschaftet wird. Dies ist aber ein Problem der Konkurrenz von Gülle mit beispielsweise Mais bei der Herstellung von Biogas. Dieser Missstand existiert losgelöst vom Volksbegehren und auch vom Niedersächsischen Weg! Auch die fehlgeleitete Subventionspolitik der EU kann auf Landesebene nicht gelöst werden. Das eine zu tun heißt aber nicht, das andere zu lassen. Darum setzen wir Grünen uns für dieses wichtige Volksbegehren und die damit verbundenen Veränderungen auf Landesebene ein.
Sowohl der vom Landvolk präferierte Niedersächsische Weg als auch das Volksbegehren Artenvielfalt haben in zentralen Punkten die gleiche Stoßrichtung wie etwa Steigerung des Ökolandbaus, grundlegende Maßnahmen zum Klimaschutz (etwa Ganzjahresbeweidung, Humusaufbau etc.), Reduktion von Pestizideinsatz, Stopp der Neuversiegelung etc. Der Erhalt der Artenvielfalt ist ein unstrittig hohes und vor allem erhaltenswertes Gut. Die Artenvielfalt und gesunde Böden sind unsere Lebensgrundlage. Entscheidender Unterschied ist, dass das Volksbegehren konkret wird. Und zwar so konkret, dass es in Form eines Gesetzestextes sowie der zugehörigen Begründung jeder Unterstützerin und jedem Unterstützer einwandfrei transparent aufzeigt, was geschehen soll. Je schneller das Volksbegehren das Quorum von 10% der Wahlberechtigten erreicht desto schneller wird es Gesetz und desto schneller ist wirksam etwas für die rasant schwindende Artenvielfalt getan. Bitte unterstützen Sie die über 200 Bündnispartner und das Volksbegehren Artenvielfalt!
Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ackerrandstreifen#/media/Datei:Field_Hamois_Belgium_Luc_Viatour.jpg
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