Vielleicht sind die veränderten Möglichkeiten im Rahmen der StVO nicht allen Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses bekannt. Demnach ist nicht zwingend die Unfallstatistik, sondern bereits eine Gefahrenlage, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt ausreichend für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Genau dies trifft auf die Findorff- und Rübhofstraße zu. Die Osterholzer machen auf die unzumutbare Verkehrsbelastung schon lange aufmerksam. Zumal es sich dabei auch um einen Schulweg handelt. Der stark zur Straße abfallende teilweise schmale Fußweg, die Kurven und die erhebliche Verkehrsdichte sind eine Gefahr für alle Fußgängerinnen und Fahrradfahrer.
Dass die Kommunalpolitik sehr wohl über Mittel verfügt, wenn nötig erforderliche Maßnahmen durchzusetzen, zeigt die Tempo 30 Regelung in der Bahnhofstraße. Nachdem lange behauptet wurde, die sei nach der StVO ausgeschlossen, hat die beharrliche Antragstellung und Überzeugungsarbeit unserer grünen Ratsfraktion letztlich zum Erfolg geführt.
So geht mutige Kommunalpolitik !
Natürlich werden wir uns dem Antrag „Lebenswerte Städte“ anschließen und wünschen der SPD-Fraktion viel Erfolg mit den geknüpften Kontakten zu den Berliner Genossen – das sollte uns aber nicht davon abhalten, konkrete Politik vor Ort zu machen.
Brigitte Neuner-Krämer
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